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Förderung

Förderung nutzen, bevor die Bestellung bindend wird.

Bei Photovoltaik kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz gelten; beim Heizungstausch kommen KfW-Zuschüsse infrage. Wir prüfen den Förderweg, koordinieren die technischen Nachweise und führen Sie sicher durch die richtige Reihenfolge.

Wie Förderung funktioniert

Zwei Vorteile, die man sauber auseinanderhalten sollte.

Der Nullsteuersatz bei Photovoltaik ist keine klassische Förderung, sondern eine umsatzsteuerliche Regel. Die KfW-Heizungsförderung ist dagegen ein Zuschussprogramm mit Antrag, Fristen und technischen Voraussetzungen. Wir prüfen beides getrennt – damit eine attraktive Zahl nicht zu einer falschen Erwartung wird.

Wichtiger Hinweis

Fördersätze und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind Gesetz, Richtlinie und KfW-Zusage zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Die folgenden Angaben sind mit Stand 17. Juli 2026 geprüft und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

0 %

Umsatzsteuer bei Photovoltaik – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Nullsteuersatz kann für Lieferung und Installation von Solarmodulen sowie wesentlichen Komponenten einschließlich Speicher gelten, wenn die Anlage auf oder nahe begünstigten Gebäuden installiert wird. Bei einer im Marktstammdatenregister eingetragenen Bruttoleistung bis 30 kWp greift dafür eine gesetzliche Vereinfachung.

Unser Beitrag: Wir prüfen Projekt und Rechnungsumfang, dokumentieren die relevanten Angaben und weisen den Steuersatz transparent im Angebot aus. Die steuerliche Letztbeurteilung bleibt einzelfallabhängig.
30 %

Grundförderung für den förderfähigen Heizungstausch.

Für eine förderfähige Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude kann die KfW-Grundförderung 30 % betragen. Zusätzliche Boni hängen unter anderem von alter Heizung, Nutzung des Gebäudes, Haushaltseinkommen und Antragsdatum ab.

  • Förderfähig ist nicht automatisch jedes Gebäude und jedes Gerät.
  • Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
  • Vertrag und Bestätigung zum Antrag müssen förderkonform vorbereitet werden.
Programme im Überblick

Was sich bei der Wärmepumpe konkret addieren kann.

Grundförderung und mögliche Boni werden nach den am Antragsdatum gültigen KfW-Regeln geprüft. Wir rechnen nur mit Bausteinen, deren Voraussetzungen bei Ihnen belastbar dokumentiert werden können.

30 % Grundförderung

Für den förderfähigen Einbau einer klimafreundlichen Heizung im bestehenden Wohngebäude. Voraussetzung sind unter anderem ein geeignetes Gebäude, ein förderfähiges System und die richtige Antragsreihenfolge.

Boni nach persönlicher Situation

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus können hinzukommen. Die KfW hat für Anträge ab 21. Juli 2026 eine geänderte Bonusstruktur angekündigt; deshalb prüfen wir exakt nach Antragstag und Haushaltssituation.

Deckel, Kosten & Kombinierbarkeit

Prozentsatz und förderfähige Kosten sind begrenzt. Ab 21. Juli 2026 nennt die KfW nach angekündigter Neuregelung 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und je nach Voraussetzungen maximal 70 %, in definierten Einkommensfällen bis 80 %.

Stichtag beachten: Die KfW-Anpassungen ab 21. Juli 2026 sind nach KfW-Veröffentlichung vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie dargestellt. Für Anträge bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten noch die bisherigen Konditionen. Wir prüfen deshalb immer unmittelbar vor Antragstellung.
Unsere Unterstützung

So unterstützen wir Sie bei der Förderung.

Wir übernehmen die technische und organisatorische Vorbereitung. Den Antrag im persönlichen KfW-Konto stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst – mit unseren vorbereiteten Unterlagen.

Förderfähigkeit vorab prüfen

Wir klären Gebäudealter, Eigentum, vorhandene Heizung, Gerät, Heizlast und mögliche Bonusvoraussetzungen.

Vertrag & BzA richtig vorbereiten

Vor dem Antrag werden Liefer- und Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt sowie die Bestätigung zum Antrag förderkonform vorbereitet.

Antrag, Umsetzung & Nachweise

Wir begleiten den KfW-Schritt, realisieren nach Zusage und koordinieren Fachunternehmererklärung sowie Nachweise für die Auszahlung.

Häufige Fragen

Förderung – kurz und ehrlich beantwortet.

Den KfW-Antrag stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer in Ihrem persönlichen „Meine KfW“-Konto. Wir bereiten die technischen Angaben, den förderkonformen Vertrag und die Bestätigung zum Antrag vor, erklären jeden Schritt und koordinieren anschließend die Nachweise.
Nein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Einzelfall, dem gewählten Programm und den zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinien ab. Wir können keine Förderung zusichern, unterstützen Sie aber gerne bei der Prüfung realistischer Möglichkeiten.
Das hängt davon ab, ob Sie eine Photovoltaikanlage, einen Speicher, eine Wärmepumpe oder eine Kombination planen, sowie von Ihrer Immobilie und Ihrem Standort. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen in der kostenlosen Beratung.
Ja. Deshalb nennen wir feste Werte nur mit Stichtag und Quelle. Für Ihr Angebot prüfen wir die am geplanten Antragsdatum gültige KfW-Regelung nochmals und rechnen nur mit nachweisbaren Förderbausteinen.
Nein, nicht pauschal. Der Nullsteuersatz gilt bei den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG, insbesondere hinsichtlich Betreiber, Anlage, Gebäude und Leistungsumfang. Die 30-kWp-Grenze ist eine gesetzliche Vereinfachung für die Gebäudeeigenschaft, keine universelle Steuerfreigabe für jeden Einzelfall.

Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam.

Kostenlos, unverbindlich und ehrlich – wir prüfen für Sie, welche Programme infrage kommen könnten.

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